Gutachten: Kennzeichnungspflicht für bearbeitete (Influencer-)Fotos?

Im vergangenen Jahr haben Stephan Dreyer, Sünje Andresen und ich an einem Gutachten zur „Kennzeichnung von bearbeiteten (Influencer-)Fotos: Erforderlichkeit, Wirkung, Regelungsansätze“ gearbeitet, das von Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beauftragt wurde, in dem wir uns mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob digital bearbeitete Fotos in sozialen Medien gekennzeichnet werden müssten bzw. sollten. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir uns Beispiele aus Israel, Frankreich und Norwegen sowie die Forschungslage zur Wirkung bearbeiteter Bilder und zur Wirksamkeit von Kennzeichnungen angesehen.

Unser Fazit: Eine Kennzeichnungspflicht scheint keine gute Idee, da die rechtlichen Anforderungen an eine durchsetzbare gesetzliche Regelung hoch und die positiven Wirkungen einer Kennzeichnung umstritten sind. Alternativ schlagen wir im Gutachten verschiedene Handlungsoptionen für Maßnahmen vor, die zu mehr Transparenz in Bezug auf diese wichtige Thematik beitragen können, darunter Awareness- und Informationsmaßnahmen sowie Möglichkeiten der Veränderung von Empfehlungslogiken bei Plattformen.

Wer mehr über das Thema erfahren möchte, dem sei nebem dem Gutachten der Bredow-Cast „Beauty Filter: Kennzeichnungspflicht für bearbeitete Fotos“ (Folge #98) ans Herz gelegt, in dem Stephan Dreyer ausführlich auf die Herausforderungen und Möglichkeiten des Umgangs mit digital bearbeiteten Bildern eingeht.

Dreyer, Stephan; Lampert, Claudia; Andresen, Sünje (2025): Kennzeichnung von bearbeiteten (Influencer-)Fotos: Erforderlichkeit, Wirkung, Regelungsansätze. Hamburg: Verlag Hans-Bredow-Institut, Januar 2025 (Arbeitspapiere des Hans-Bredow-Instituts | Projektergebnisse Nr. 75). https://doi.org/10.21241/ssoar.99635.